Terms of use

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGBs) regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Assistenztätigkeit. Das aktuelle Angebot an Assistenztätigkeiten kann auf my-vpa.com (im Folgenden my-vpa) eingesehen werden. Durch Buchung eines Stundenpakets akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGBs und stimmen diesen zu.

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zwischen

my-vpa GmbH
Hauptstraße 231, 51503 Rösrath
im Folgenden: Auftragnehmer bzw. my-vpa

und deren

Vertragspartnern
im Folgenden: Kunden

§ 1. Vertragsschluss

(1) Ein wirksamer Vertragsschluss liegt vor, sobald der Kunde das begehrte Stundenpaket per Email oder direkt über die my-vpa Website gebucht hat und diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers erfolgt ist. Dies gilt gleichermaßen für Neuaufträge als auch für Einzelaufträge im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen.

(2) Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. my-vpa behält sich das Recht vor, Kundenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 2. Abtretung von Forderungen

(1) Die Inanspruchnahme der my-vpa Leistungen steht allein dem Kunden zu.

(2) Die Abtretung von Leistungsansprüchen gegen die my-vpa ist von einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers abhängig.

§ 3. Preise

(1) Mit der Bestellung des gewählten Stundenpakets erkennt der Kunde an, dass die begehrten Leistungen kostenpflichtig sind.

(2) Der Stundenpreis richtet sich nach der angefragten Tätigkeit und der Größe des Stundenpakets. Die Höhe des Stundensatzes varriert nach der Art der bestellten Leistung. Die jeweils geltenden Stundenpreise sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die auch über die Applikation zugänglich ist.

(3) Erbringt der virtuelle persönliche Assistent seine Tätigkeiten auftragsgemäß an einem Samstag, Sonntag oder einem bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertag, so verdoppelt sich der jeweils geltende Stundensatz. Die Erhöhung der Vergütung ist abhängig von einer vorherigen Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann formlos erklärt werden.

(4) Maßgeblich ist die Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung.

(5) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Anteil der Mehrwertsteuer wird auf jeder Rechnung ausgewiesen.

§ 4. Zahlung, Rechnung, Fälligkeit, Laufzeit

(1) Die Vergütung des bestellten Stundenpakets ist mit Rechnungsstellung sofort fällig. Die Rechnung erhält der Kunde per E-Mail, sobald ein Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auf Anforderung wird des Weiteren eine schriftliche Rechnung versandt.

(2) Die Bezahlung der Stundenpakete erfolgt durch Banküberweisung oder über die Zahlungsmethoden, welche auf der my-vpa Website und in der bereitgestellten App näher benannt sind.

(3) Der Auftragnehmer ist zur Leistung erst dann verpflichtet, sobald der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde.

(4) Jedes Stundenpaket hat eine Laufzeit von 24 Monaten ab Kaufdatum und muss in dieser Zeitfrist abgerufen werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Leistungsanspruch. Eine vollständige oder teilweise Erstattung des Kaufpreises findet nicht statt.

§ 5. Zeitabrechnung

(1) Die erbrachten Assistenztätigkeiten werden im Fünf-Minuten-Takt je Aufgabe und Tag abgerechnet.

(2) Jedes begonnene Fünf-Minuten-Intervall wird anteilig auf den vollen Stundensatz angerechnet.

§ 6. Kündigung, Erstattung, Vertragsinhalt

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung wird ausgeschlossen. Das gesetzliche Widerrufsrecht und das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt.

(2) Eine Erstattung des gezahlten Preises findet bei einer unberechtigten Kündigung nicht statt. Dies gilt auch dann, wenn das Stundenpaket noch unbenutzt ist.

(3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung eines bestimmten virtuellen persönlichen Assistenten. my-vpa behält sich das Recht vor, dem Kunden geeignete Assistenten zuzuweisen. Ein Wechsel des virtuellen persönlichen Assistenten ist nach vorheriger Ankündigung möglich und berechtigt nicht zur Kündigung.

§ 7. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften

a. bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen;

b. bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers;

c. bei der Verletzung einer Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung;

d. gegenüber Verbrauchern bei Schäden aus leichter Fahrlässigkeit.

(2) Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern auf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden. Zu den wesentlichen Vertragspflichten gehören insbesondere die fristgerechte Auftragsdurchführung, die Freiheit von Mängeln sowie die Nichtverletzung von Rechtsgütern im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

§ 8. Direkte Beschäftigung von Assistenten, Vertragsstrafe, Erklärungen des Assistenten

(1) Nach Kauf eines Stundenpakets erhält der Kunde Kontakt zu seinem persönlichen Assistenten. Der Kunde verpflichtet sich dazu, während des laufenden Vertrages sowie für die Dauer von 24 Monaten ab Vertragsende eine entgeltliche Beauftragung des persönlichen virtuellen Assistenten zu unterlassen. Dies gilt gleichermaßen für selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten des Assistenten.

(2) Der Abschluss eines direkten Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem persönlichen virtuellen Assistenten ist in dem unter § 8 Abs. 1 genannten Zeitraum von einer schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers abhängig. Die Genehmigung erfolgt nach einer eigens zu vereinbarenden Vermittlungsprovision, die im Regelfall 5.000 EUR nicht unterschreiten soll. Die Provision wird mit Erteilung der Genehmigung sofort fällig. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

(3) Wird der persönliche virtuelle Assistent unter Verletzung von § 8 Abs. 1 und 2 unmittelbar vom Kunden beauftragt, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe. Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Auftragnehmer nach billigem Ermessen bestimmt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, rechtsverbindliche Erklärungen des persönlichen virtuellen Assistenten nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer einzuholen. Dies gilt insbesondere für Datenschutzerklärungen, Verschwiegenheitserklärungen, Vertragsstrafenversprechen, Vollmachten, Zielvereinbarungen, usw.

§ 9. Kommunikation und Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Kommunikation mit dem Kunden per Email zu führen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Emailverkehr unverschlüsselt erfolgt.

(2) Im Übrigen findet die Kommunikation insbesondere auch über die bereitgestellte Applikation, Telefon, Skype, Whatsapp, SMS etc. statt. Sofern der Kontakt über eine unverschlüsselte Verbindung erfolgt, willigt der Kunde in diese ein.

(3) Zum Zwecke der Durchführung und Durchsetzung des Vertrages ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu speichern, zu verarbeiten, zu nutzen und weiterzugeben. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Hierzu gehören insbesondere der Name, die Anschrift, die Telefonnummer, das Geburtsdatum oder die Kontoverbindung.

(4) Die Löschung personenbezogener Daten erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.

§ 10. Urheberrecht und sonstige Schutz- und Nutzungsrechte

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Vertragserfüllung Urheber- oder sonstige Schutz und Nutzungsrechte erworben hat, räumt er dem Auftraggeber die ausschließliche und unbeschränkte
Nutzungsbefugnis hieran ein. Das jeweilige Recht wird hierzu an den Auftraggeber übertragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, das übertragene Recht ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben.

(2) Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers hinsichtlich der übertragenen Rechte vollständig abgegolten.

(3) Der Auftragnehmer garantiert dem Auftraggeber den Bestand der nach § 10 Abs. 1 auf den Auftraggeber übertragenen Rechte und versichert, dass diese weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen
oder belastet wurden.

(4) Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die eingeräumten Rechte auszuüben. Die Ausübung eines gleichwohl bestehenden Rückrufsrechts wegen Nichtausübung des übertragenen Rechts (§ 41 UrhG) wird für die Dauer von fünf Jahren ausgeschlossen.

§ 11. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, hinsichtlich aller vertraulichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren. Entsprechende Informationen dürfen an externe Dritte weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch Dritte weitergegeben werden. Der Auftragnehmer trifft notwendige Vorkehrungen, um eine widerrechtliche Kenntniserlangung durch Dritte zu verhindern. Einem virtuellen persönlichen Assistenten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen werden entsprechende Informationen nur zur Kenntnis geben, wenn sich diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen
an externe Dritte erfolgt nur nach vorheriger Einwilligung durch den Kunden.

(2) Informationen im Sinne dieser Vorschrift sind alle vertraulichen oder geheimhaltungswürdigen Informationen schriftlicher, mündlicher, digitaler oder sonstiger Art. Erfasst sind insbesondere digitale Daten, Kundendaten und Kundeninformationen, Zeichnungen, Betriebsabläufe, Entwürfe, Skizzen, Pläne, Beschreibungen, Messergebnisse, Berechnungen, Verfahren, Muster, Kenntnisse und Vorgänge sowie noch nicht veröffentlichte Anmeldungen gewerblicher Schutzrechte.

(3) Der Auftragnehmer ist auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, Verschwiegenheit über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden zu bewahren. Entsprechendes gilt für die mit dem Auftrag befassten persönlichen virtuellen Assistenten sowie etwaige Erfüllungsgehilfen.

(4) Die vorstehenden Pflichten finden keine Anwendung auf Informationen, die
a) der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren; oder
b) ohne Verschulden der zur Verschwiegenheit verpflichteten Partei allgemein bekannt werden; oder
c) durch einen Dritten, der am Auftragsverhältnis nicht beteiligt ist, rechtmäßig erlangt wurden.

§ 12. Gerichtsstand und Rechtswahl

(1) Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird für alle Streitigkeiten Köln als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13. Schlussbestimmungen

(1) Ist eine allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Klauseln hiervon unberührt.

(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, richtet sich der Vertragsinhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.